Licensed under Creative Commons Attribution 3.0 (Herbert Ortner, Vienna, Austria).
Ein Zug (auch „eine Zugfahrt“) ist ein Verbund aus Schienenfahrzeugen, der auf die freie Strecke übergeht. Zugfahrten werden auch als signalmäßige Fahrten bezeichnet.[1] Sie unterscheiden sich von Rangierfahrten in einem Bahnhof oder von abgestellten Garnituren.
Für Eisenbahnen in Deutschland werden Züge in § 34 (1) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) definiert: Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge. Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden.
Die EBO enthält in §§ 34 und 35 weitere Vorschriften für Züge, wie z. B.
Jeder Zugfahrt wird eine pro Tag und Infrastrukturbetreiber eindeutige Zugnummer zugeordnet.
Das Erfordernis, auf die freie Strecke überzugehen, ist insoweit veraltet, dass mit der Einführung von elektronischen Stellwerken (ESTW) vermehrt ehemals getrennte Betriebsstellen aus sicherungstechnischer Sicht zu einer Betriebsstelle zusammengefasst werden, insbesondere dort, wo durch das „Ineinanderliegen“ der Einfahrsignale auch sonst keine freie Strecke vorhanden wäre. Daher fordert das Regelwerk der DB Netz das Vorhandensein eines Fahrplans:
„Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.
Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.
Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.“
Die in § 1 BOStrab gegebene Definition für Straßenbahnen in Deutschland ergibt Ähnliches: Züge sind auf Streckengleise übergehende Einheiten. Sie können als Personen- oder Betriebszüge verkehren und aus einem oder mehreren Fahrzeugen bestehen.
In der Schweiz gelten einzelne oder zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen, die auf die Strecke übergehen, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Übernahme durch das Fahrpersonal [...] bis zu ihrer Ankunft [...], ausgenommen während Rangierbewegungen
als Zug.[1] Eine Zugfahrt bezeichnet eine Fahrt im Bahnhof und auf der Strecke, die durch Hauptsignale gesichert und geregelt ist, sowie Züge im Bereich mit Führerstandsignalisierung
[1]
Nach österreichischer Definition gilt: Züge sind Tfz, die allein oder mit anderen Fahrzeugen auf die freie Strecke übergehen.
[2]
Ähnliche Definitionen gibt es auch in anderen Ländern.
Ein Zugverband kann nacheinander mehrere Zugfahrten (mit unterschiedlichen Zugnummern) absolvieren. Ebenso ist es möglich, dass während einer Zugfahrt unterwegs die Fahrzeuge (komplett oder teilweise) wechseln – beispielsweise bei Kurswagen oder einem Zugtausch –, jedoch dieselbe Zugfahrt fortgesetzt wird.
Züge von anderen Verkehrssystemen als der Eisenbahn werden oft mit dem Namen des Verkehrssystems bezeichnet, z. B. Straßenbahnzüge als Straßenbahnen.
Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Arten der Zugbildung unterschieden:
Unterschieden werden Züge auch nach der Art dessen, was sie transportieren:
This article uses material from the Wikipedia article "Zug (Schienenverkehr)", which is released under the Creative Commons Attribution-Share-Alike License 3.0. There is a list of all authors in Wikipedia
BIM
CABLE MANAGEMENT POWER DISTRIBUTION SOLAR RAILWAYMechanical & Electrical
Mors Smitt Group Railway Technology Industrial Technology Core competence Quality managementMechanical & Electrical
TRIMMER POTENTIOMETERS3D,CAD,Model,Libary,Railway, Train, Ship, Marine, Submarine, Automotive, Locomotive, Bike, Car, Formula 1, Space, Aircraft, Aerospace, Satelite, Automobile, Yacht