Ebenist (von französisch ébène ‚Ebenholz‘) ist die erstmals im Jahr 1657 auf einem französischen Dokument belegte, ab dem späten 17. Jahrhundert auch im deutschsprachigen Raum gebräuchliche Berufsbezeichnung für einen Kunsttischler (Kunstschreiner). Er unterschied sich vom Tischler (frz. menuisier), der vornehmlich aus heimischen Hölzern einfache, nicht furnierte Möbel sowie Holzvertäfelungen fertigte.
Im Gegensatz zum einfachen Tischler oder Schreiner verarbeitete der Ebenist in der Regel sehr wertvolle exotische Hölzer, die er als Furniere auf einen Korpus aus ruhigem und weniger kostspieligem Holz leimte. Die Technik der Herstellung von Furnieren und die Verarbeitung zur Marketerie reicht bis ins Mittelalter zurück. Aus Italien, den Niederlanden und dem deutschsprachigen Raum eingewanderte Kunsthandwerker machten sie in Frankreich am Hof Heinrichs IV. und der Maria von Medici populär. Ein Dekret König Ludwigs XIV. räumte den Ebenisten das Privileg einer eigenen Zunft ein, der Corporation des Menuisiers-Ebénistes. Viele Möbel, die von den Mitgliedern der Corporation hergestellt wurden, waren mit einem Stempel (frz. estampille) gekennzeichnet. Königliche Ebenisten waren von dieser Stempelpflicht ausgenommen.
17. Jahrhundert
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18. Jahrhundert
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19. und 20. Jahrhundert
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