Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Tier als Lebewesen. Weiteres siehe Tier (Begriffsklärung). |
Als Tiere werden Lebewesen mit Zellkern (Eukaryoten) angesehen, die ihre Stoffwechselenergie nicht wie Pflanzen aus Sonnenlicht beziehen, Sauerstoff zur Atmung benötigen, aber keine Pilze sind. Zur Energie- und Stoffgewinnung ernähren sich Tiere von anderen Lebewesen (Heterotrophie). Die meisten Tiere können sich aktiv bewegen und besitzen Sinnesorgane. Die Wissenschaft von den Tieren ist die Zoologie, die Tierwelt wird mit Fauna umschrieben, die Welt der Pflanzen mit Flora. Taxonomisch bilden die Tiere das Reich der Animalia (hergeleitet von lateinisch animus die Seele im Sinne von beseelte Wesen, biologisch heterotrophe Lebewesen mit Nerven-Sinnes-Funktionen). Schätzungsweise entfallen von der Gesamtmasse aller Lebewesen auf der Erde (1,8·1015 kg) etwa 2 ‰ (3,5·1012 kg) auf die Tiere.[1]
„Tiere“ sind in der biologischen Systematik keine phylogenetische Einheit. Meistens wird in der Taxonomie mit dem „Reich der Tiere“ die Gruppe der vielzelligen Tiere (Metazoa) bezeichnet. Trotz der großen äußeren Unterschiede zwischen Wirbeltieren, Insekten, Seesternen, Quallen und all den anderen vielzelligen Tieren bilden diese nach heutigem Kenntnisstand tatsächlich eine einheitliche systematische Gruppe mit einem gemeinsamen Vorfahren. Der Begriff Metazoa wurde ursprünglich als Gegensatz zu den Protozoa, den einzelligen Tieren geprägt. Letztere sind aber, wie heute bekannt ist, keine stammesgeschichtlich einheitliche Gruppe. Beispielsweise sind die Wimpertierchen nach heutigem Kenntnisstand näher mit den Pflanzen verwandt (beide Gruppen gehören zu den Diaphoretickes) als mit den mehrzelligen Tieren.
Obwohl auch der Mensch biologisch gesehen ein Tier ist, wird im nichtbiologischen Sprachgebrauch, darunter auch in juristischen Kontexten, unter „Tiere“ zumeist „Tiere mit Ausnahme des Menschen“ verstanden.
Der Begriff Tier (lat. animal), im Deutschen zurückgehend auf althochdeutsch tior (Seelentier, wildes Tier) und verwandt mit gotisch dius (atmendes Wesen),[2][3] wurde bereits im Altertum geprägt und ist ebenso Grundlage der von Carl von Linné begründeten Taxonomie wie auch der biologischen Systematik. Bis zum 19. und dem Anfang des 20. Jahrhunderts wurde nur zwischen Tieren (Animalia) und Pflanzen (Plantae) unterschieden, in einführenden Lehrwerken hatte diese Zweiteilung noch lange Bestand.
Nach Analyse ihrer DNA-Sequenzen bilden die Tiere, die Pilze und einige im Wesentlichen einzellige Verwandtschaftsgruppen eine Abstammungsgemeinschaft innerhalb der Eukaryoten, die als Opisthokonta bezeichnet wird. Merkmale der Opisthokonta sind u. a.: Zelle mit nur einer Geißel (wenn nicht sekundär rückgebildet), diese immer ohne Mastigonema und mit zwei Centriolen. Einzellige Arten oder Stadien besitzen Mitochondrien mit flachen Cristae.[4] Die Opisthokonta umfassen danach zwei Schwestergruppen. Eine davon, die Nucletmycea[5], umfasst die Pilze und einige (meist einzellige) verwandte Gruppen. Die andere, die Holozoa genannt wird[6], umfasst die Tiere und einige verwandte Gruppen. Diese Gruppen sind:
Die einzelligen Formen sind in den meisten dieser Gruppen durch lange und unverzweigte Zellfortsätze (Pseudopodien) mit starrem Innenskelett aus Aktinfilamenten gekennzeichnet, während die meisten anderen „Protisten“ (z. B. die Amoebozoa) breite, verzweigte Pseudopodien ausbilden. Die Filamente könnten den Zellfortsätzen (Mikrovilli) des „Kragens“ der Kragelgeißeltierchen entsprechen.[8] Die mit den vielzelligen Tieren am engsten verwandte Gruppe sind die Kragengeißeltierchen (Choanoflagellata), die mit den Choanozyten der Schwämme (Porifera), einem Zelltyp innerhalb der Strudelkammern, viele Gemeinsamkeiten aufweisen.
Die möglichen Verwandtschaftsverhältnisse der bisher näher untersuchten Gruppen, und damit die nähere Verwandtschaft der Tiere, könnten demnach so aussehen[10]:
Wie die übrigen erwähnten Gruppen hier einzuordnen wären, ist zurzeit unklar, weil entsprechend umfassende Untersuchungen noch nicht vorliegen. Vermutlich ist aber Corallochytrium limacisporum basal zu den anderen Gruppen einzuordnen.[5]
Die derzeit in der Wikipedia verwendete Systematik der Tiere ist einsehbar in dem Artikel Systematik der Vielzelligen Tiere. An dieser Stelle sollen bloß die aktuelleren Entwicklungen der Systematik kurz dargestellt werden. Die Systematik der Tiere wird zurzeit intensiv erforscht. Die folgende Darstellung ist deshalb sicherlich nicht die endgültige Fassung. Sie basiert auf einer Reihe aktueller phylogenomischer Arbeiten, wobei den jüngeren/umfangreicheren Publikationen jeweils mehr Gewicht eingeräumt wurde.[11][12][13][14][15]
In der dargestellten aktuellen Systematik ist besonders auffällig, dass die Coelenterata wieder berücksichtigt werden. Dies geschieht nach Philippe u. a. (2009) und widerspricht zum Beispiel Dunn u. a. (2008). Darüber hinaus werden einige gebräuchliche Gruppenbezeichnungen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr verwendet:
Häufig wird Animalia als Synonym zu Metazoa benutzt. Die ein- bis wenigzelligen Choanoflagellata werden demzufolge nicht als echte Tiere betrachtet, sondern als Schwestergruppe zu den Animalia/Metazoa. Das Monophylum, das Choanoflagellata und Metazoa zusammenfasst, trägt dann keinen Namen.
In der Tradition des römischen Rechts galten Tiere zivilrechtlich lange Zeit als Sachen. In Deutschland wurden sie 1990 mit der Einfügung von § 90a im Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber den Sachen abgeteilt, unterliegen aber im Allgemeinen weiterhin den sachenrechtlichen Bestimmungen. In Österreich war eine vergleichbare Novellierung bereits 1988 mit § 285a ABGB wirksam geworden, in der Schweiz erfolgte sie 1993 mit dem Art. 641a ZGB. Der deutsche § 90a BGB lautet:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
Tierschutz ist in Deutschland ein Staatsziel nach Art. 20a GG. Die Umsetzung ist im Tierschutzgesetz geregelt. Dazu kommen viele weitere Gesetze und Verordnungen wie das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder die Kälberhaltungsverordnung, die teilweise auch europäisches Recht umsetzen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
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